Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Die Ausrichtung der Geschäftsaktivitäten an Nachhaltigkeitsanforderungen wird durch verbindliche Regeln, Prozesse und Steuerungsinstrumente unterstützt. Hierzu zählen vor allem der gruppenweite Code of Conduct, der Supplier Code of Conduct, der Wertekanon sowie verschiedene Richt- und Leitlinien der Unternehmensgruppe (z.B. Grundsatzerklärung, UK Modern Slavery Act, Deforestation Policy). Sie bilden den Rahmen für verantwortungsvolles und regelkonformes Handeln – sowohl innerhalb der Melitta Gruppe als auch entlang der Wertschöpfungsketten.
Im Code of Conduct definiert die Melitta Gruppe klare Verhaltensgrundsätze für ihre Mitarbeitenden. Dazu gehören insbesondere Anforderungen im Hinblick auf Menschenrechte, Integrität, die Vermeidung von Korruption sowie den respektvollen Umgang miteinander und mit Geschäftspartnern. Ergänzend formuliert der Supplier Code of Conduct verbindliche Anforderungen an Lieferanten und Geschäftspartner, unter anderem zur Einhaltung von Menschenrechts-, Arbeits- und Umweltstandards. Gleichzeitig bildet er eine wichtige Grundlage für die Umsetzung der Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
Nachhaltigkeit ist darüber hinaus als einer von sieben Kernwerten im Wertekanon der Unternehmensgruppe verankert. Entsprechend werden Nachhaltigkeitsanforderungen systematisch in Richt- und Leitlinien integriert – beispielsweise bei strategischen Geschäftsinitiativen, Investitionen oder Veränderungen in Beschaffung, Produktion und Vermarktung. Ergänzt wird dies durch mittel- und langfristige Nachhaltigkeitsziele, über deren Fortschritte regelmäßig berichtet wird.
Zur Steuerung der Nachhaltigkeitsaktivitäten nutzt die Melitta Gruppe gruppenweit definierte nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Diese werden über eine einheitliche ESG‑Software erfasst und ausgewertet. Für alle Kennzahlen bestehen verbindliche Definitionen und Datenerfassungsprozesse. Dabei orientiert sich die Gruppe – wo immer möglich – an etablierten internationalen Standards und Methoden, etwa dem Greenhouse Gas Protocol oder ISO‑Standards. Schulungen und regelmäßige Abstimmungen unterstützen dabei eine möglichst hohe Vergleichbarkeit und Qualität der Daten.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Governance, Prozesse und Datenstrukturen weiter ausgebaut – insbesondere mit Blick auf die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). So wurden der Corporate-Finance-Bereich sowie die Finance-Abteilungen der Unternehmensbereiche enger in die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingebunden. Darüber hinaus wurde das Risikomanagement um die Analyse und Bewertung von ESG‑Risiken nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit erweitert. Ziele, Kennzahlen, Datenmanagement und Reporting-Infrastrukturen wurden entsprechend weiterentwickelt und stärker mit den finanziellen Steuerungsprozessen verknüpft.
Um die neuen Anforderungen wirksam umzusetzen, fanden 2025 zahlreiche Weiterbildungsmaßnahmen statt. Zudem wurden verschiedene Arbeitskreise eingerichtet, in die mehr als 50 Mitarbeitende aus unterschiedlichen Unternehmens- und Zentralbereichen eingebunden waren. Zudem wurden die Mitarbeitenden zu verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen geschult („Sustainability Insights“), um sie für zentrale Hebel und gesetzliche Anforderungen zu sensibilisieren und den Dialog zu fördern. Aufgrund des sehr positiven Feedbacks werden diese Schulungen 2026 fortgeführt.